Am 4. August 1986 verschwinden Karola und Melanie Weimar im osthessischen Philippsthal. 3 Tage später werden ihre Leichen gefunden. Die Eltern der Kinder beschuldigen sich gegenseitig. Ende Oktober wird Monika Weimar verhaftet. Das Landgericht Fulda verurteilt sie im Januar 1988 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie scheitert mit ihrer Revision und auch mit einer Verfassungsbeschwerde. Erst, als ein neuer Verteidiger ein neues Fasergutachten vorlegt, ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt die Wiederaufnahme an. 1997 spricht das Landgericht Gießen Monika Weimar vorm Mordvorwurf frei. Die Staatsanwaltschaft legt erfolgreich Revision ein und im Dezember 1999 verurteilt das Landgericht Frankfurt Monika Weimar im dritten Prozess wegen Mordes. Insgesamt 15 Jahre sitzt sie ab und wird im August 2006 sie aus der Haft entlassen. Monika Weimar hat immer bestritten, dass sie ihre Töchter umgebracht hat.

Autor: Heike Borufka, Basti Red

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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