Bei fast 100 hessischen Polizistinnen und Polizisten ruhen derzeit Versetzungen in andere Bundesländer, weil kein Tauschpartner gefunden wird.

Zweck dieses Tauschpartnerprinzips sei es, Unterbesetzungen vorzubeugen und eine nachhaltige Stellenplanung zu ermöglichen, erklärte Innenminister Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Von 2017 bis 2021 konnten 250 Beamte die Dienststellen wechseln. Von diesen Beamten seien nur zwölf ohne Tauschpartner wegen eines sozialen Härtefalls versetzt worden. Es sei nicht geplant, sich auf Ebene der Innenministerkonferenz für eine Vereinfachung von Wechseln einzusetzen.