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Maskenpflicht bleibt

Eine Pflegerin läuft Seite an Seite mit einer älteren Bewohnerin durch den Flur eines Altenpflegeheims. (dpa)

Der Bundesrat hat den Weg für das neue Corona-Infektionsschutzgesetz freigemacht. Demnach sollen die Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen in Gemeinschafträumen künftig Masken tragen. Deren Betreiber laufen Sturm.

Kaum hat das neue Infektionsschutzgesetz am Freitag den Bundesrat passiert, gibt es lautstarke Kritik: In dem Gesetz, das ab 1. Oktober gilt, ist unter anderem eine Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in den dortigen Gemeinschaftsräumen vorgesehen. Eine entsprechende, nicht ganz eindeutig formulierte Passage bestätigte das Bundesgesundheitsministerium am Freitag auf hr-Nachfrage.

Mit einer Maskenpflicht setze der Gesetzgeber den Alltag in der Alten- und Tagespflege mit einem Krankenhausaufenthalt gleich, moniert etwa Walter Berle, Sprecher des Paritätischen Hessen. "Die Altenpflegeeinrichtungen sind das Zuhause der Menschen, die uns anvertraut worden sind", sagte er dem hr.

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§ 28b im Infektionsschutzgesetz (Auszug)

Aus § 28b des Gesetzes: "Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) nach Satz 1 Nummer 3 bis 5 gilt nicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht, sowie für in den Einrichtungen und Unternehmen behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten."

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Unklar, wer Maskenpflicht kontrolliert

"Es sollte die freie Entscheidung der Bewohner sein, ob sie in den Gemeinschaftsbereichen eine Maske tragen wollen oder nicht", sagt er weiter. "Die Tagesräume dort sind wie Wohnzimmer, wo das Leben stattfindet. Dort eine Maske zu tragen, entspricht nicht der Lebensrealität und ist den Bewohnern nicht zu vermitteln." Zudem sei nicht klar, wer das überhaupt kontrollieren solle.

Eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen sei eine Härte, die von keiner anderen Personengruppe in diesem Winter erwartet werde und die erneut massiv in die Persönlichkeitsrechte dieser Personen eingreife, ergänzt eine Sprecherin der Diakonie.

Negative Auswirkung auf Kommunikation

Die Impfquote der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die inzwischen bessere medizinische Versorgung habe die Übersterblichkeit in den Einrichtungen aufgehoben. Demgegenüber stünden die negativen Auswirkungen der Maskenpflicht auf die Kommunikation zum Beispiel mit Demenzpatienten.

"Wenn ein Mitarbeiter zum Maskentragen dienstverpflichtet wird, ist das nachvollziehbar", ergänzte Walter Berle. "Der hat Außenkontakte, der kommt in dieses Zuhause der Bewohner und da sollte er mindestens eine OP-Maske tragen." Zudem würden Mitarbeitende weiter getestet. Ähnliches gelte für Angehörige.

"Blick auf Selbstbestimmung richten"

Die Diakonie fordert, "die Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Langzeitpflege und in teilstationären Tagespflegeinrichtungen aus dem Gesetz zu streichen und wieder stärker den Blick auf die Selbstbestimmung und -verantwortung alter und pflegebedürftiger Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Tagespflegen zur richten".

Der Bundesrat hat am Freitag mehrheitlich für die ab 1. Oktober geplanten Corona-Maßnahmen gestimmt. Ohne die Zustimmung wären alle Schutzregeln am 23. September ausgelaufen. Der Bundestag hatte die Änderung vergangene Woche mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen beschlossen. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist der Bund nur noch für einen Basisschutz zuständig. Die meisten Entscheidungen treffen die Länder.

Sendung: hr3, 16.09.2022, 15 Uhr