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Dürfen Transfrauen in den Frauenbereich?

 Transgender in Frauenkleidern in einer Sauna mit Wegweiser links Damen rechts Herren

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll es ermöglichen, das Geschlecht im Pass selbst festzulegen. Die Einführung wird von einer teils harschen Debatte begleitet - und der Frage: Sollten auch Transfrauen Zugang zu Frauenbereichen haben? Wie Justiz, Frauenhäuser und Schwimmbäder damit umgehen.

Bis Ende des Jahres soll im Bundeskabinett das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet werden. Jeder Mensch soll damit künftig die Möglichkeit haben, das eigene offizielle Geschlecht und den Vornamen selbst festzulegen und durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Das soll es transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, für die eine solche Änderung bisher mit großem Aufwand verbunden war, deutlich leichter machen.

Das Gesetzesvorhaben wird insbesondere in den sozialen Netzwerken kontrovers diskutiert. Eine Frage, die dabei immer wieder auftaucht: Sollen Transfrauen künftig auch Zugang zu Räumen und Institutionen haben, die bislang nur (Cis-)Frauen zur Verfügung stehen? Kritiker fürchten, dass Schutzräume für Frauen so ihren Sinn verlieren könnten. Drei Beispiele werden dabei besonders häufig ins Feld geführt: Öffentliche Bäder, Frauenhäuser und Justizvollzugsanstalten.

Wie stellt sich dieses Problem in der Praxis dar? Ist es überhaupt Thema? Ändert das angedachte Selbstbestimmungesetz etwas an der bisherigen Handhabung? Und: Was halten transgeschlechtliche Menschen in Hessen von der Debatte? hessenschau.de hat nachgefragt.

Bäderbetriebe: Im Alltag kaum relevant

Eine Eingangstür neben welcher auf einem Fliesenschild in einem Mosaik ein Mensch mit langen Haaren und Bikini dargestellt wird.

Die Frage, die dabei in den Sozialen Medien diskutiert wird: Was, wenn Transfrauen, die noch männliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, Bereiche und Zeiten in Schwimmbädern nutzen wollen, die für Frauen reserviert sind? Beliebtestes Beispiel: die Frauensauna. Menschen, die ihre Transition bereits komplett abgeschlossen haben - bei denen also das innere Empfinden zur Geschlechtsdarstellung passt -, dürften hierbei keine Probleme haben. Schließlich wird am Schwimmbadeingang nicht der Personalausweis kontrolliert.

Einen "Krisenstab Transgender" habe man bei den Bäderbetrieben Frankfurt noch nicht eingerichtet, scherzt Prokuristin Brigitte Tilly. Aber natürlich befasse man sich mit dem Thema und der Frage nach dem Umgang mit Transpersonen. Als einer der größten Bäderbetriebe Deutschlands mit rund 2,5 Millionen Besuchern könne man sich gesellschaftlichen Diskussion kaum entziehen. "Und das Thema ist ja in allen Medien." In der Praxis allerdings seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut wie gar nicht damit konfrontiert.

In Frankfurt hätte es bislang einen Fall gegeben, erklärt Tilly. Dabei habe es sich um eine Anfrage per Mail gehandelt. Die Bäderbetriebe hätten dies jedoch abgelehnt, und um Verständnis gebeten. Einige Frauen nähmen Frauenbereiche und -zeiten gerade in Anspruch, um nicht mit dem Anblick männlicher Geschlechtsteile konfrontiert zu werden. "Und wir wüssten nicht, wie wir ganz praktisch bei allen Frauen abklären sollten, ob sie damit einverstanden sind."

Ähnlich klingen die Rückmeldungen auch bei anderen Bäderbetrieben. In Wiesbaden und Darmstadt ist etwa bislang noch kein Fall bekannt, in dem Transfrauen mit männlichen Geschlechtsmerkmalen Zutritt zu Frauenbereichen verlangt hätten. Auch wenn die praktische Relevanz kaum vorhanden sei, befasse man sich mit dem Thema, betont Eric Alberti, stellvertretender Betriebsleiter bei den Wiesbadener Bäderbetrieben Mattiaqua. Das Personal soll mit Schulungen für die Thematik sensibilisiert werden. Letztlich werde man sich an die eigene Hausordnung halten. Diese verlangt von Besuchern, ihr "Verhalten so anzupassen", das niemand gestört werde.

Die Stadt Darmstadt erklärt derweil auf hr-Anfrage, dass die derzeitige Hausordnung der Bäderbetriebe auf solche Fälle noch nicht ausgelegt sei. Ganz praktisch aber sollen bei der anstehenden Sanierung eines Freibades zusätzlich Unisex-Umkleiden und Sanitäranlagen eingerichtet werden. Dies sei "eine praktikable Möglichkeit, den Bedürfnissen aller Menschen entgegenzukommen".

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Begrifflichkeiten

  • cis: Personen, bei denen das Geschlechtsempfinden dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde
  • trans: Personen, bei denen das Geschlechtsempfinden von dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht abweicht
  • non-binär: Personen, die sich weder als (gänzlich) weiblich noch (gänzlich) männlich betrachten
  • intersexuell: Personen, deren Körper sowohl männliche als auch weibliche Merkmale aufweisen
  • Transition: Prozess der Veränderung der eigenen Geschlechtsdarstellung oder der Geschlechtsmerkmale, um dem eigenen inneren Gefühl der Geschlechtsidentität zu entsprechen. Nicht zwangsläufig mit geschlechtsanpassenden Operationen verbunden.
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Frauenhäuser: Kein pauschales "Nein"

"Machen Sie sich klar: Es macht keinen Spaß hier zu sein", sagt Christine Degel. Die Vorstellung, dass Männer absichtlich ihren Personenstand ändern könnten, um Zugang zu Frauenhäusern zu erhalten - wie von Kritikern des Selbstbestimmungsgesetzes teilweise befürchtet - mute schon angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten absurd an, erklärt die Leiterin des Darmstädter Frauenhauses.

Denn seit Jahren klagen die hessischen Frauenhäuser über Unterfinanzierung bei gleichzeitiger Überlastung. In der Praxis stellt sich also nicht die Frage, ob Transfrauen aufgenommen werden können, sondern ob überhaupt noch jemand aufgenommen werden kann. Degel, die auch in der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenhäuser in Trägerschaft aktiv ist, betont, dass ihr in Hessen bislang kein Fall bekannt sein, in dem eine Transfrau Schutz in einem Frauenhaus gesucht habe: "Wir reden hier über Theorie."

"Ein pauschales 'Nein', wird es jedenfalls nicht geben", erklärt Degel. Ob eine Transfrau in einem Frauenhaus untergebracht werde, sei absolut "einzelfallabhängig". Neben der Schutzbedürftigkeit würde dabei natürlich auch berücksichtigt, wo überhaupt Kapazitäten zur Verfügung stünden. Und welche Frauen mit welchen Gewalterfahrungen dort bereits untergebracht sind.

Justizvollzugsanstalten: Entscheidung im Einzelfall

JVA Butzbach

Nicht zuletzt, um Frauen vor der Gewalt durch männliche Insassen zu schützen, gibt es für beide Geschlechter jeweils eigene Justizvollzuganstalten. Doch wo sollen Transfrauen untergebracht werden? In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz wird des Öfteren die Befürchtung geäußert, männliche Insassen könnten ihren Geschlechtseintrag ändern, um in den Genuss der vermeintlich angenehmeren Haftbedingungen in Frauengefängnissen zu kommen.

Tatsächlich aber gibt es keinen Automatismus, der eine Verlegung von Transfrauen in Frauen-Justivollzugsanstalten vorschreiben würde. Das Hessische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass Männer und Frauen getrennt untergebracht werden. In Paragraf 70 Absatz 2 des Gesetzes heißt es jedoch auch: "Bei Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen oder wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt dies erfordern, erfolgt die Unterbringung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles."

Bedeutet: Richter und JVA-Leitungen müssen in jeden Fall individuell darüber befinden, wo der oder die Gefangene untergebracht wird. Auf hr-Anfrage erklärt das hessische Justizministerium, dass diese Regelung sowie Parallelvorschriften in den anderen hessischen Justizvollzugsgesetzen es ermöglichten, eventuellen Gefahren und Missbrauch zu begegnen.

Ob sich an der bisherigen Handhabung durch das Selbstbestimmungsgesetz etwas ändern werde, Gesetze eventuell ergänzt werden müssen, will das Ministerium erst bewerten, wenn ihm der Gesetzesentwurf in Gänze vorliegt.

Die Sicht der Betroffenen

Felicia Ewert

Wenn Felicia Ewert über die Debatte um den Zugang von Transfrauen zu Frauenbereichen spricht, kann sie sich ab und an ein leises Lachen nicht verkneifen. Es klingt weniger belustigt als ungläubig. Denn der Politikwissenschaftlerin und Autorin aus Marburg, die seit ihrem 26. Lebensjahr als Transfrau lebt, kommen die meisten Argumente ziemlich bekannt vor. "Das sind Jahrzehnte alte Muster, die wir schon aus anderen queer-feindlichen Diskursen kennen", sagt die 34-Jährige. "Einmal mehr zeigt sich, dass wenn eine marginalisierte Gruppe von Menschen mehr Öffentlichkeit bekommt, dies Abwehrmechanismen auslöst."

Ewert meint damit nicht nur anonyme Kommentatoren in den sozialen Netzwerken. Die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" etwa hat 2020 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Organisation zwar "das Recht, das empfundene Geschlecht auszudrücken" betont, jedoch zugleich Grenzen setzen will, "wo dieser Ausdruck das Recht von Frauen auf eigene Räume (z.B. Frauenhäuser) und Selbstorganisation auch unter Bezug auf den Körper betrifft". Ende Juli hat der Vorstand von "Terre des Femmes" das von Kritikerinnen und Kritikern als "transfeindlich" bezeichnete Positionspapier allerdings zurückgezogen.

"Von der Debatte kommt sehr viel bei uns an, aber wenig Handfestes", sagt Jana Ammann vom LSBT*IQ-Netzwerk Rhein-Main. In der Diskussion werde zuweilen der Eindruck erweckt, als gäbe es wöchentlich Fälle von Transpersonen, die in Frauenhäusern untergebracht oder in Frauengefängnisse verlegt werden wollten. Belege dafür aber fehlen. "Die Debatte wird mit Fehlinformationen geführt", so Ammann.

Für Felicia Ewert wird in der Debatte nicht weniger verhandelt, als die "Sichtbarkeit von Transmenschen in der Öffentlichkeit". Dabei sei es egal, ob diese - wie sie selbst - bereits geschlechtsangleichende Operationen hätten durchführen lassen oder nicht. "Rein technisch erfülle ich alle Kriterien, um als Frau wahrgenommen zu werden. Doch das reicht natürlich immer noch nicht aus."

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Das Selbstbestimmungsgesetz

Das von der Bundesregierung angedachte Selbstbestimmungsgesetz soll das bislang geltende Transsexuellengesetz von 1981 ablösen. In erster Linie soll es ermöglichen, beim Standesamt den Personenstand in Bezug auf das eigene Geschlecht sowie den Vornamen ohne größeren Aufwand zu ändern. Bislang waren dafür zwei psychologische Gutachten, welche die Betroffenen selbst bezahlen musste, sowie eine zeitintensive Verwaltungsprozedur erforderlich. Künftig soll eine einfache Erklärung genügen. Dabei soll der Geschlechtseintrag grundsätzlich nur einmal im Jahr geändert werden können.

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