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Ärzten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen

Ein Stapel Akten

Nachdem ein dreijähriges Kind nach einer Operation in einer Kasseler Arztpraxis gestorben ist, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärzte erhoben. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Die Anklage richtet sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gegen einen 58-jährigen HNO-Arzt sowie einen 66-jährigen Anästhesisten. Das teilte die Staatsanwaltschaft Kassel am Mittwoch mit. Zuvor hatte die "Hessisch/Niedersächsische Allgemeine" (HNA) berichtet. Die Operation in der Kasseler Arztpraxis fand vor fast zwei Jahren statt.

Dem dreijährigen Patienten wurden den Angaben zufolge im April 2021 unter Vollnarkose in der Praxis des HNO-Arztes im Rahmen einer ambulanten Operation Polypen entfernt. Im Aufwachraum kam es demnach zu Komplikationen. Den Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, "den reanimationspflichtigen Zustand" des Jungen nicht früher bemerkt und aufgrund dessen nicht unverzüglich gehandelt zu haben.

Mangelnde Überwachung

Die Ärzte hätten es pflichtwidrig versäumt, das Kind im Aufwachraum sowohl apparativ als auch personell ausreichend zu überwachen. "Insbesondere fehlte es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in der Aufwachphase an einer Erhebung von sogenannten Vitalparametern, wie Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und –rhythmus", erklärte der Sprecher.

Erst als der Anästhesist den Venenzugang aus der Armbeuge des Jungen entfernt habe, soll er demnach festgestellt haben, dass etwas nicht in Ordnung sei und habe daraufhin Reanimationsmaßnahmen eingeleitet. Den Tod des Kindes konnte er damit aber nicht verhindern. Es soll schließlich an einem Sauerstoffmangelschaden des Hirngewebes gestorben sein.

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