Vor dem Frankfurter Amtsgericht steht eine Ärztin. Die 45-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihrem 10 Jahre alten Kind geht es im Herbst 2017 nicht gut. Sie ruft den Rettungsdienst, spricht von grippeähnlichen Symptomen ihres Sohnes. Die Sanitäter wollen den Blutzucker messen, doch sie erlaubt es nicht. Nachts geht es dem Kind so schlecht, dass es auf die Intensivstation muss. Die Mutter ist bei dem Jungen, gibt ihm Wasser, obwohl die Ärzte das ausdrücklich untersagt haben. Sie hätte als Ärztin erkennen müssen, dass ihr Sohn alle Anzeichen einer Diabetes hatte, wirft ihr nun die Staatsanwaltschaft vor. Der Junge ist seit dieser Zeit ein hundertprozentiger Pflegefall.

Autor: Heike Borufka, Basti Red

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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