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Ulrich Wilken (Linke): "Strafe darf Schuldmaß nicht übersteigen"
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hr|
Wilken fragt, ob die angestrebte Straferhöhung den Schutz der Beamten erhöht. Eine Strafe dürfe das Maß der Schuld nicht überschreiten. Im Strafrecht gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.