Keine starre Altersgrenze mehr Richter und Staatsanwälte dürfen später in Ruhestand gehen

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dürfen ihren Ruhestand künftig hinausschieben. Das soll der Personalnot in der Justiz entgegenwirken und den Bediensteten entgegenkommen.

leere Plätze der Richter, darüber hessisches Wappen
Leere Plätze der Richter in einem Verhandlungssaal in Frankfurt. (Archivfoto) Bild © picture-alliance/dpa
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Mit einer Neuregelung des Richtergesetzes gibt es für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nun die Möglichkeit, erst zum vollendeten 68. Lebensjahr aus dem Dienst zu scheiden. Die vom Landtag vor zwei Wochen verabschiedete Änderung trat am Donnerstag in Kraft, wie das Justizministerium mitteilte.

Bislang galt eine starre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand, wie ein Sprecher erläuterte. Diese Grenze habe bei ungefähr 66 Jahren gelegen - abhängig vom Geburtsjahr. Grund ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze.

In dem Jahr der Verlängerung wird den Angaben zufolge ein Vergütungszuschlag von 10 Prozent gewährt. Voraussetzung für das Hinausschieben ist, dass der Antrag sechs Monate vor dem Eintritt des gesetzlichen Ruhestandes gestellt wird. Zunächst gilt aber eine Übergangsfrist mit einer auf drei Monate verkürzten Antragsfrist. "Denjenigen, die für sich an der gesetzlichen Altersgrenze festhalten wollen, entstehen natürlich keinerlei Nachteile", betonte Justizminister Roman Poseck (CDU).

Langwierige Strafprozesse wegen starrer Regelung in Gefahr

Die Neuregelung sei "eine klassische Win-Win-Situation", erklärte er. "Wir entsprechen dem Wunsch vieler Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die gerne noch weiterarbeiten möchten." Auch die Justiz profitiere von der Neuregelung, weil sie weiter auf erfahrene Bedienstete bauen könne. Zudem werde ein Beitrag für eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte geleistet, sagte Poseck.

Vorteile könne es auch in langwierigen Strafprozessen geben, die in der Vergangenheit in Einzelfällen wegen des starren Ruhestandszeitpunktes in Gefahr geraten seien, betonte der Minister.

100 zusätzliche Stellen

Poseck hatte Anfang 2022, als er noch Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt war, vor Folgen des Personalmangels gewarnt: "Es wäre eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats, würde es tatsächlich zur Aufhebung von Haftbefehlen wegen Verfahrensverzögerungen kommen." Im Juli vergangenen Jahres trat genau dieser Fall ein: In Frankfurt wurden mehrere mutmaßliche Straftäter wegen zu langer Verfahren aus der Untersuchungshaft entlassen.

Ende September stellte Poseck dann als Minister seine Pläne zur Stärkung der Justiz vor. Er sprach von der Schaffung von 477 neuen Stellen binnen zwei Jahren, allein 100 Stellen für zusätzliche Richter und Staatsanwälte.

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Sendung: hr3, 06.04.2023, 16 Uhr

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Quelle: dpa/lhe