Peter Fischer steht in einem Stadion und schaut nach oben.

Das Kokain-Drama um Peter Fischer geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft widerspricht den Darstellungen der Anwälte des Eintracht-Präsidenten vehement.

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Staatsanwaltschaft widerspricht Fischer-Anwälten

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Die Drogen-Causa um Eintracht-Präsident Peter Fischer ist seit Freitag um ein weiteres Kapitel reicher. Nachdem sich am Donnerstag Fischers Anwälte über Rufmord ihres Mandanten beklagt hatten, schießt nun die Staatsanwaltschaft zurück. Tenor: Das Schreiben der Anwälte ist haarsträubend.

Es habe nicht nur einen kleinen Anfangsverdacht gegeben, der zur Durchsuchung der Präsidenten-Wohnung geführt habe, sondern "der war sehr groß", sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen dem hr. Fischer habe bislang auch keine Beschwerde gegen die Durchsuchung eingereicht.

Vier Crusher in der Wohnung gefunden

Bei besagter zweistündiger Durchsuchung sei der Eintracht-Präsident verschlafen aus einem Schlafzimmer gekommen, in dem dann Reste von Kokain gefunden wurden. Das sei zwar kein Beweis, aber ein "starkes Indiz", so die Oberstaatsanwältin. Die Spur im Bett der Haushälterin werde noch geprüft.

In der gesamten Wohnung seien zudem vier sogenannte Crusher gefunden worden, die zum Zerkleinern von Drogen gebraucht werden: drei im Esszimmer, einer in einer Sporttasche im Kinderzimmer.

Negativer Drogentest nicht ungewöhnlich

Der Schulfreund von Fischers Sohn und dessen Mutter, die für den Anfangsverdacht des Drogenbesitzes gesorgt hatten, wurden zweimal vernommen. "Zwar waren kleine Widersprüchlichkeiten in den Aussagen, was normal ist, aber es gab keine groben Widersprüche", so Niesen.

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Das sagt die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen der Fischer-Anwälte

Peter Fischer steht in einem Stadion und schaut nach oben.
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Auch dass die Urinprobe beim Schulfreund negativ auf Kokain war, sei – anders als von Fischers Anwälten behauptet – nicht ungewöhnlich. Der Stoff baue sich schnell ab. "Eine Haarprobe des 13-jährigen Fischer-Sohns ist nicht genommen worden, weil das nicht verhältnismäßig war", erklärte die Oberstaatsanwältin.

Ermittlungen wegen Drogenbesitz

Im Ermittlungsverfahren geht es um den Besitz von Drogen, nicht um die Weitergabe, stellte die Staatsanwaltschaft noch einmal klar. Man gehe davon aus, dass die Drogen fahrlässig herumlagen und der 13-jährige Sohn so an Kokain gekommen sei. Das sei allerdings nicht strafbar.

Die Anwälte von Fischer wollten sich zu den Aussagen der Staatsanwaltschaft nicht äußern. Das werde man erst zur Einstellungsverfügung. Man gehe weiter fest davon aus, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt werden müsse. Die Ermittlungen dauern weiter an. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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