Das Urteil gegen den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist rechtskräftig. Der BGH wies einen Antrag auf Revision zurück.
Zwei Prozesse in Frankfurt haben in den vergangenen Monaten bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und den Angriff auf Ahmed I. sowie der Prozess gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A., der wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Die Performance "Werwolfkommandos" ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit diesen Prozessen und der Sprache im Gerichtssaal.
Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch wenn seine Anschlagspläne noch nicht konkret gewesen seien, habe er doch "unbedingt ein Zeichen setzen" wollen, befand das Gericht.