In den 16 hessischen Gefängnissen haben im Jahr 2022 monatlich im Durchschnitt rund 4.200 Häftlinge gesessen.

Zwischen Januar und Oktober 2022 betrug die so genannte Belegungsfähigkeit im Durchschnitt 80 Prozent, wie das Justizministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa in Wiesbaden mitteilte. Das setze eine Belegung aller Doppelhafträume mit zwei Personen voraus. In Hessen bestehe aber grundsätzlich ein Anspruch auf Einzelunterbringung. Unter den Häftlingen waren 56 Insassen, die in einer Justizvollzugsanstalt in Sicherungsverwahrung untergebracht sind.