Die Herausnahme eines höchstwahrscheinlich misshandelten Kindes aus seiner Familie kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn es keine hundertprozentigen Beweise gibt.

Das stellte das Bundesverfassungsgericht mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung klar. Es ging um einen Fall, der zuvor das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigt hatte. Ein Säugling hatte bei einem nicht ganz geklärten Vorfall einen Oberschenkelbruch erlitten. Als auch Veränderungen am Schädel festgestellt wurden, wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen.