Mehr Freiheit bei der Namenswahl seit 1. Mai Standesbeamter: "Wir bekommen haufenweise Anfragen"
Nicht alles ist möglich, aber deutlich mehr als bisher: Mit den Änderungen im Namensrecht haben Menschen seit dem 1. Mai mehr Wahlfreiheit. Viele wollen das offenbar direkt nutzen, wie Hessens oberster Standesbeamter berichtet.
Durch die seit Donnerstag gültigen Änderungen im Namensrecht wird viel Arbeit auf die Standesämter in Hessen zukommen. "Schon jetzt lässt sich sagen: Wir bekommen haufenweise Anfragen", sagte Frank Müsken, Hessens oberster Standesbeamter am Freitag in Kassel auf Anfrage des hr. "Einerseits von Menschen, die ihren Nachnamen ändern wollen, andererseits von Ämtern aus den Kommunen zur Umsetzung der neuen Regeln."
Das werde zu "massiver Mehrarbeit" führen, erwartet der Vorsitzende des Fachverbands der hessischen Standesbeamten. Die Ämter sind die Anlaufstelle für alle Namensänderungen.
Gleich am ersten Arbeitstag, an dem das Gesetz greift, zeigte sich das große Interesse der Menschen: "Allein in Kassel waren es am ersten Vormittag knapp 20 Anfragen. Das bekommen wir normalerweise in zwei Monaten rein."
Früher hätten 50 bis 100 Anfragen zu Namensänderungen pro Jahr die Behörde in Kassel erreicht. Damit rechnet Müsken nun bereits in wenigen Wochen. Daher müssten sich die Menschen bei der Bearbeitung gedulden.
Mit oder ohne Bindestrich - vieles ist möglich
Seit dem 1. Mai gilt ein neues Namensrecht mit umfangreichen Änderungen. Demnach können zum Beispiel Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen führen - mit oder ohne Bindestrich. Bislang konnte das nur ein Ehepartner tun.
Die Bundesregierung will mit dem neuen Namensrecht mehr Freiheiten und Flexibilität einräumen. Damit versuche sie den "vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden", wie es in einer Mitteilung hieß. Zudem werde das deutsche Recht modernisiert und an die Entwicklung in anderen europäischen Staaten angepasst.
Doppelnamen ja, Namensketten nein
Es gibt jedoch Einschränkungen, etwa bei Doppelnamen, die auf zwei Einzelnamen beschränkt bleiben. Wortungetüme wie Max und Erika Mustermann-Müller-Meier wird es künftig nicht geben.
Selbst wenn sich die Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen solchen erhalten. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind sogar automatisch einen Doppelnamen.
Änderungen erfordern weitere Behördengänge
Interessierte Bürger müssen wissen: Ist der Name erst einmal beim Standesamt geändert, müssen auch Personalausweis, Reisepass und andere Dokumente erneuert werden. Das zieht weitere Behördengänge nach sich. Immerhin: Der Führerschein kann, muss aber nicht geändert werden.
Müsken ist zwiegespalten mit Blick auf die Änderungen: "Die Bundesregierung hat es zwar geschafft, das Namensrecht liberaler zu gestalten. Aber einfacher ist es nicht geworden, sondern komplizierter." Denn es seien nun mehr Rechtsvorschriften anzuwenden als früher.
Verschmelzen von Namen nicht möglich
"Es gibt viele, sehr individuell gestaltete Anfragen", berichtet Müsken. "Daraus ist die Erwartungshaltung zu lesen: Das muss doch jetzt gehen!" Das sei aber nicht immer der Fall. Zum Beispiel sei das Verschmelzen von Nachnamen nicht möglich. So kann aus Schulz und Müller kein neuer Name wie Schüller kreiert werden.
Manches wird sich nicht durchsetzen, glaubt Müsken: Der Doppelname ohne Bindestrich zum Beispiel. Solche Konstellation seien eher in Spanien und Portugal üblich, etwa beim Namen Javier Lopez Gonzalez.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, auch der Führerschein müsse nach einer Namensänderung erneuert werden. Dies ist nicht korrekt: Er kann, muss aber nicht neu ausgestellt werden. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.