Das Landgericht Frankfurt hat die Anklageschrift gegen den unter Korruptionsverdacht stehenden Oberstaatsanwalt Alexander B. teilweise zugelassen.

Ein Termin für die Hauptverhandlung stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Es geht um den Vorwurf der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit und der Hinterziehung von Umsatz- und Einkommens- steuern sowie des Solidaritätszuschlags. Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Untreue ist abgetrennt, weil ergänzende Beweiserhebungen angeordnet wurden.