Mann mit roter Kapuzenjacke wird von Justizbeamten in Raum geführt

Vier Männer sind wegen des Betriebs der weltweit größten Kinderpornografie-Plattform "Boystown" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Zwei Angeklagte müssen nach der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung.

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Haftstrafen im "Boytown"-Prozess

hs
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Im Prozess gegen vier mutmaßliche Betreiber der kinderpornografischen Darknet-Plattform "Boystown" ist am Dienstag das Urteil vor dem Landgericht Frankfurt verkündet worden. Zuvor hatten die angeklagten Männer im Alter von 42 bis 66 Jahren die Gelegenheit zu einem letzten Wort.

Einer der Männer muss zwölf Jahre ins Gefängnis, zudem verhängten die Richter gegen den 49 Jahre alten, mutmaßlichen Betreiber der Plattform aus dem Landkreis Mühldorf am Inn in Bayern Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe. Ein 42-Jähriger aus dem Kreis Paderborn muss zehneinhalb Jahre ins Gefängnis, auch hier wurde Sicherungsverwahrung verhängt. Die beiden Männer wurden zudem wegen schwerer sexueller Gewalt gegen Kinder verurteilt.

Richter: "erhebliche kriminelle Energie"

Die Richter sprachen von "erheblicher krimineller Energie" der Angeklagten. Über Jahre hinweg und international seien auf der Plattform Dateien ausgetauscht worden. Sexueller Missbrauch habe immer psychische und physische Folgen für die Opfer, die in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar seien, sagte der Vorsitzende Richter Christian Annen. Zum Schutz der Opfer hatte der Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Die Richter würdigten in ihrer Urteilsbegründung, dass der 42-Jährige mit den Ermittlern umfassend zusammengearbeitet habe. Er habe von sich aus mitgeteilt, dass der Server sich verschlüsseln würde, wenn nicht ein Passwort eingegeben werde.

Am Computer sitzend gefasst 

Die Sicherungsverwahrung, die zuvor von der Generalstaatsanwaltschaft auch für beide gefordert worden war, ist die schärfste Sanktion im deutschen Strafrecht. Die Täter bleiben auch nach der Verbüßung der Haftstrafe vorerst hinter Gittern. Damit soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern geschützt werden. 

Ein 60 Jahre alter Mann aus Norddeutschland, der in Paraguay lebte und dort am Computer sitzend gefasst wurde, muss acht Jahre ins Gefängnis. Er war erwischt worden, als er gerade als Administrator bei "Boystown" eingeloggt war. Nur dadurch erhielten die Beamten Zugriff auf die Darknet-Seite, die überwiegend den sexuellen Missbrauch von Jungen dokumentierte.

Plattform mit mehr als 400.000 Mitgliedern aus aller Welt

Gegen einen 66 Jahre alten Angeklagten aus Hamburg, der mit mehr als 3.600 Beiträgen ein besonders aktiver Nutzer gewesen sein soll, verhängten die Richter eine Strafe von sieben Jahren. 

Die vier Männer sollen die Plattform mit mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt aufgebaut und betrieben haben. Als das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Plattform im April 2021 abschalteten, war sie die damals weltweit größte mit mehr als einer Million Forenbeiträgen. Enthalten waren Aufnahmen von teilweise schwerster sexueller Gewalt an Kindern. Gegründet worden war die Plattform im Juni 2019.

Ermittlungen dauern nach Urteil an

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Hohe Haftstrafen in Prozess um kinderpornografische Plattform

Angeklagte und Anwälte vor dem Landgericht Frankfurt
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Bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) angesiedelt, die bundesweit für diese Fälle zuständig ist. Auch nach den Urteilen dauern die Ermittlungen in dem Fall an. "Wir haben eine Vielzahl an Nutzern identifiziert", sagte ZIT-Sprecher Sebastian Zwiebel am Dienstag. Er hoffe, dass auch in Zukunft Erfolge der Ermittlungsarbeit zu vermelden sein werden.

Trotz des Urteils sei es möglich, dass solche Plattformen existieren oder in Zukunft wieder aufgebaut würden, sagte Zwiebel. Doch jeder, der dies tue, müsse wissen, dass er strafrechtlich verfolgt werde, auch international. Dies gelte auch für Nutzer derartiger Plattformen sowie Täter, die Aufnahmen von sexueller Gewalt dort einstellten.

"Das Darknet ist weder ein rechtsfreier noch ein strafverfolgungsfreier Raum", sagte Zwiebel. Die verpflichtende, vollständige Speicherung von IP-Adressen wäre ein wirksames Ermittlungselement, um Tatverdächtige und Plattformen im Darknet zu identifizieren, fügte er hinzu.

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