Die Anwälte des verurteilten Doppelmörders Andreas Darsow kämpfen weiter um eine neue Beweisaufnahme.

Gegen ein Zivilurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) wurde nun Beschwerde am Bundesgerichtshof eingelegt. Das OLG hatte Darsow aus Babenhausen (Darmstadt-Dieburg) in zweiter Instanz zu Schadensersatz an das Land Hessen wegen erbrachter Leistungen für eine Überlebende verurteilt. Eine Revision - und damit die Aufnahme möglicher neuer Beweise - wurde nicht zugelassen. Die Anwälte hoffen auf eine Wiederaufnahme der Verhandlung des Doppelmordes.