Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Dabei geht es um Pflegeheimkosten für eine Überlebende der Tat. Mögliche neue Beweise wurden in dem Zivilprozess nicht zugelassen.

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Gericht bestätigt Urteil in Zivilverfahren gegen Doppelmörder

Andreas Darsow vor Gericht.
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Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt bestätigte am Mittwoch das Urteil der ersten Instanz gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow aus Babenhausen (Darmstadt-Dieburg) zur Zahlung von knapp 70.000 Euro an das Land Hessen in allen Punkten. Eine Revision lässt das OLG nicht zu.

Bei der Summe geht es um erbrachte Leistungen für eine Tochter, die bei dem Verbrechen überlebte. Die geistig behinderte Frau lebt seit dem Doppelmord an ihren Eltern und den Schüssen auf sie selbst in einem Pflegeheim.

Das Land Hessen hatte die Kosten für die Unterbringung zurückgefordert. Es hatte festgestellt, dass die Tochter durch die Tat gesundheitliche Schäden im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes erlitten hatte.

Familie hoffte auf ein neues Strafverfahren

Der Anwalt von Andreas Darsow kündigte nach der Verhandlung eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof an. Die Familie und die Anwälte des 2011 in einem Strafprozess verurteilten Darsow erhofften sich mit möglichen neuen Beweisen Ansatzpunkte für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Ehefrau zusammen mit dem heute 54-jährigen Verurteilten, der seine Unschuld beteuert und die Tat bis heute bestreitet, um eine solche Wiederaufnahme.

Lärmquelle mit Schüssen "auslöschen"

In seinem Urteil 2011 sah es das Landgericht Darmstadt als erwiesen an, dass Darsow im April 2009 seinem Nachbarn nach einem jahrelangen Streit über Lärmbelästigung aufgelauert und ihn erschossen hatte. Seiner Waffe hatte er eine mit Bauschaum gefüllte Platikflasche als Schalldämpfer aufgesetzt.

Anschließend ging er dem Urteil zufolge in das Haus und schoss der schlafenden Ehefrau zwei Kugeln in den Kopf. Auch auf die geistig behinderte Tochter schoss er demnach zweimal, sie überlebte schwer verletzt.

Darsow habe sich immer wieder über Lärmbelästigung durch seine Nachbarn beschwert, so das Gericht damals. Als Motiv für den Doppelmord nannte das Gericht: Der Täter habe die Lärmquelle "auslöschen" wollen.

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