Eine Leiche mit einer Übungspuppe verwechseln - kaum vorstellbar. Einer Gerichtsvollzieherin ist das bei einer Wohnungsräumung in Darmstadt anscheinend passiert. Nun prüft das Amtsgericht den Fall.

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Gericht prüft Konsequenzen nach Leichen-Verwechslung

Bestatter mit Leiche
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Nachdem Mitarbeiter einer Speditionsfirma bei einer Zwangsräumung in Darmstadt eine Leiche eingepackt und eingelagert haben, nimmt sich das Amtsgericht des Falls an. Es prüft, ob es Folgen für die zuständige Gerichtsvollzieherin geben muss, die bei der Räumung dabei gewesen sein soll.

Gerichtsvollzieherin soll Speditionsmitarbeiter angewiesen haben

Sie soll den Speditionsmitarbeitern gesagt haben, dass es sich bei der Gestalt in der Wohnung um eine Übungspuppe für Pflegepersonal handle, wie der Leiter des Speditionsunternehmens sagte. Die Gerichtsvollzieherin habe auch die Mitarbeiter angewiesen, die angebliche Puppe einzulagern.

Das Amtgericht prüft nun, ob die Gerichtsvollzieherin Pflichten verletzt und ob das Konsequenzen für sie hat. "Wir prüfen dienstrechtliche Maßnahmen im weitesten Sinne", sagte ein Sprecher des Gerichtes am Dienstag. Man müsse konkret klären, welche Möglichkeiten man habe, dass so etwas nicht passiere. Für die Polizei, einen Pathologen und eine Rechtsmedizinerin scheint die Verwechslung einer Puppe mit einer Leiche schwer vorstellbar, wie sie dem hr sagten.

Polizei nach Veränderungen an der "Puppe" alarmiert

Die Wohnung wurde Anfang Februar geräumt, die vermeintliche Puppe von der Spedition mitgenommen. Nach Angaben des Speditionsleiters führten sichtbare Veränderungen an dem Körper Mitte April dazu, dass er als Leiche identifiziert wurde. Die Spedition alarmierte die Polizei.

Eine Obduktion ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der Tote der Mieter der Wohnung war. Die Todesursache habe nicht abschließend geklärt werden können, sagte ein Sprecher. Suizid könne nicht ausgeschlossen werden. Anzeichen eines Fremdeinwirkens seien nicht erkennbar gewesen.

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