Das Unfallauto vor der Kita in Witzenhausen-Gertenbach

Im vergangenen Herbst war ein 30-Jähriger mit seinem Auto vor einer Witzenhäuser Kita in eine Gruppe Kinder gefahren, eine Achtjährige starb. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat einen Mord.

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Todesfahrer soll wegen Mordes in Psychiatrie

hs
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Der Mann, der Ende Oktober vergangenen Jahres in Witzenhausen (Werra-Meißner) mit seinem Auto in eine Schülergruppe fuhr, tat das, um Kinder zu töten. Davon ist die Staatsanwaltschaft Kassel überzeugt, wie sie am Donnerstag auf hr-Anfrage mitteilte.

Ein achtjähriges Mädchen war bei der Auto-Attacke im Ortsteil Gertenbach gestorben, zwei weitere Mädchen im Alter von sieben und acht Jahren wurden schwer verletzt. Schon kurz darauf vermuteten die Ermittler, dass der Fahrer dies absichtlich getan haben könnte. "Der Tatverdacht auf Mord, versuchter Mord und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bestätigt", heißt es nun. Zunächst hatte FFH darüber berichtet.

Mutmaßlicher Täter gilt als schuldunfähig

Die Staatsanwaltschaft führt deshalb ein Sicherungsverfahren gegen ihn. Deshalb wird ein Gericht entscheiden müssen, ob der Mann dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird - denn der mutmaßliche Täter gilt als schuldunfähig. Psychiatrische Gutachten hätten dies belegt, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit. Eine Haftstrafe wird es also nicht geben.

Zurzeit befindet sich der mutmaßliche Täter in einer solchen psychiatrischen Einrichtung, allerdings nur vorläufig, um seine Flucht zu verhindern und die Gefährdung der Bevölkerung durch weitere mögliche Straftaten auszuschließen.

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Staatsanwaltschaft wirft Witzenhäuser Todesfahrer Mordabsicht vor

Das Unfallauto vor der Kita in Witzenhausen-Gertenbach
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Der Mann hatte damals eine fünfköpfige Gruppe von Schülerinnen und Schülern auf einem Gehweg vor einer Kindertagesstätte im Ortsteil Gertenbach erfasst. Dabei wurde der Fahrer selbst schwer verletzt. Er sprach später von einem "Blackout".

Sicherungsverfahren, da mutmaßlicher Täter schuldunfähig ist

Im Laufe der Ermittlungen meldete sich bei den Polizeibehörden ein Zeuge, der das Geschehen beobachtet und Aussagen zum Fahrverhalten des 30-Jährigen gemacht hat. Auch ein Sachverständiger war vor Ort, um die Situation einzuschätzen. Die Aussagen von beiden stützten die Annahme, dass es sich nicht um einen bloßen Unfall handelte, wie es zunächst gehießen hatte. "Bremsspuren gab es ebenfalls nicht", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, die nun das sogenannte Sicherungsverfahren vorbereitet.

In diesem wird ein schuldunfähiger Täter in der Regel auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

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