Bundesgerichtshof Mord an 100-Jähriger - Revision

Nach dem Urteil im Prozess um die Ermordung einer 100 Jahre alten Seniorin in Frankfurt hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

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Das Landgericht Frankfurt bestätigte dies am Donnerstag. Die 42-jährige Angeklagte war am vergangenen Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie hatte demnach im Januar 2021 die 100-Jährige in deren Wohnung in Frankfurt-Sachsenhausen mit einem Kissen erstickt.

Während das Urteil dem Antrag der Anklage entsprach, hatte die Verteidigung wegen Zweifeln Freispruch gefordert.

Quelle: hessenschau.de