Nach dem Urteil im Prozess um die Ermordung einer 100 Jahre alten Seniorin in Frankfurt hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

Das Landgericht Frankfurt bestätigte dies am Donnerstag. Die 42-jährige Angeklagte war am vergangenen Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie hatte demnach im Januar 2021 die 100-Jährige in deren Wohnung in Frankfurt-Sachsenhausen mit einem Kissen erstickt.

Während das Urteil dem Antrag der Anklage entsprach, hatte die Verteidigung wegen Zweifeln Freispruch gefordert.