Für elf Gramm Heroin prügelten zwei Männer ihren Dealer tot. Das Landgericht Gießen hat beide zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Dealer totgeprügelt: Heroinsüchtige wegen Mordes verurteilt

Über der Flamme eines Feuerzeuges kocht ein Drogensüchtiger im Druckraum eine Portion Heroin in einem Löffel auf.
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Die am Freitag wegen Mordes verurteilten zwei Männer töteten nach Überzeugung des Landgerichts Gießen im Februar 2022 ihren Dealer. Und das, um an elf Gramm Heroin zu gelangen.

Demnach überfielen die zwei Drogensüchtigen mit einem weiteren Mann den Dealer in der Gießener Nordstadt. Die beiden Haupttäter knebelten ihn und prügelten ihn schließlich zu Tode. Das Gericht verurteilte sie zu lebenslanger Haft.

Geringere Strafe für Komplizen

Das Gericht erkannte zwar an, dass die beiden Haupttäter den Dealer nicht mit dem Vorsatz getroffen hätten, ihn umzubringen - wohl aber, sich mit Gewalt von ihm Drogen zu holen. Weil sie derart heftig auf ihr Opfer eingeschlagen und ihn liegen gelassen hätten, sei der Vorsatz zur Körperverletzung in einen bedingten Vorsatz zur Tötung übergegangen. Dazu sei das Mordmerkmal Habgier gegeben.

Ein dritter Beteiligter kam mit einer geringeren Strafe davon. Er habe zwar genauso wie die anderen beiden direkt nach der Tat einen Teil des geraubten Heroins konsumiert, beim Überfall selbst aber nur Schmiere gestanden, befand das Gericht. Es stützte sich dabei auf Zeugenaussagen und DNA-Spuren. Unter anderem wegen Beihilfe zum Raub wurde der Mann zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Spät im Prozess Reue gezeigt

Das Gericht folgt mit den Urteilen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese hatte gefordert, die beiden Haupttäter wegen Mordes zu verurteilen. Die Verteidigung hatte eine geringere Strafe gefordert und auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Während des Prozesses hatten die Angeklagten kaum gesprochen. Im Schlusswort sagte einer der beiden Hauptangeklagten, es tue ihm leid, dass der Dealer nicht mehr lebe.

Hinweis: In einer früheren Version stand, der dritte Täter sei wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Er wurde aber wegen Beihilfe zum Raub, zu gefährlicher Körperverletzung und zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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