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Mann ersticht Opa seines Sohnes: Lebenslange Haft

Eingangsportal des Landgerichts Darmstadt

Während sein Sohn in einem Darmstädter Kiosk Süßigkeiten aussucht, ersticht der Vater den Großvater des Jungen von hinten. Angeblich, weil dieser das Kind sexuell missbraucht hat. Dafür muss ein 37-Jähriger nun lange in Haft.

Weil er den Großvater seines Sohnes von hinten erstochen hat, hat das Landgericht Darmstadt einen 37-Jährigen am Freitag wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Mann hat Anfang November 2021 den 52-Jährigen an einem Kiosk in Darmstadt von hinten durch einen Stich in den Kopf tödlich verletzt, während der heute vierjährige Junge sich Süßigkeiten aussuchte. Der noch am Tatort festgenommene Mann hatte erklärt, dass er den 52-Jährigen getötet habe, weil dieser den Jungen sexuell missbrauche. Der Angeklagte war mit dieser Behauptung Tage davor bei der Polizei und beim Jugendamt gewesen.

Körperlich angegriffen, verbal mit dem Tode bedroht

Die Vorwürfe hatten Ermittler aber nicht bestätigen können. Das Gericht sah die haltlosen Behauptungen als Teil des Tatplans des Angeklagten. "Er wählte seine Besuche bei der Polizei und dem Amt so aus, weil es ihm darauf ankam, die Tat als Tat eines Wahnsinnigen erscheinen zu lassen", erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Aus Sicht der Kammer war das Tatmotiv, dass der 52-Jährige dem Angeklagten den Zugang zur Ex-Lebensgefährtin erschwerte. Was für das Gericht das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrunds erfüllte. Der Verurteilte hatte die Mutter des Kindes und die Großeltern regelmäßig verbal und körperlich attackiert sowie mit dem Tode bedroht. Er war auch aggressiv gegenüber Nachbarn, Verkäufern und seinem Vermieter.

Verurteilter von Verhandlung ausgeschlossen

Im psychiatrischen Gutachten war beim Angeklagten festgestellt worden, dass er keine Psychose hat, allerdings eine Persönlichkeitsstörung verbunden mit Impulsivität sowie Kokain- und Marihuanakonsum. Während der Urteilsbegründung hatte der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte 37-Jährige den Vorsitzenden Richter mehrfach unterbrochen und war vom Rest der Verhandlung ausgeschlossen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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