Ein ehemaliger Polizist ist am Donnerstag vom Amtsgericht Gießen wegen Strafvereitelung im Amt zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Der 45-Jährige hatte 2020 und 2021 18 Ermittlungsverfahren nicht bearbeitet. Er habe die Taten jedoch nicht aus Bösartigkeit, sondern wegen krankheitsbedingter Überforderung begangen, so die Richterin.