Im Strafverfahren um eine Raserei mit Todesopfer hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Der 56-jährige Autofahrer, der Ende 2019 dem Urteil zufolge mit Tempo 150 durch eine Anliegerstraße in Frankfurt- Fechenheim gerast ist und bei einer Kollision den Tod seines Beifahrers verschuldet hatte, akzeptiert somit seine Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Haft nicht, hieß es am Freitag beim Landgericht Frankfurt. Die Strafkammer war bei ihrem Urteil vom 6.März unter anderem von versuchtem Mord am Steuer ausgegangen.