Für die Tötung seiner Lebensgefährtin mit 33 Messerstichen soll ein 46-Jähriger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft.

Die Anklage plädierte am Dienstag im Revisionsprozess vor dem Landgericht Frankfurt auf heimtückischen Mord, während die Verteidiger wegen Totschlags eine niedrigere Strafe forderten. Der Angeklagte soll im Oktober 2019 seine 24 Jahre alte Partnerin vor einem Supermarkt in Bornheim mit einem dort gekauften Messer erstochen haben. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil, eine Haftstrafe von zwölf Jahren, aufgehoben.