Die Landesregierung will die Beteiligungsrechte von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über die Personalvertretungen verbessern.

Unter anderem soll das Mindestalter für das passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wegfallen, wie Innenminister Peter Beuth (CDU) zur Vorstellung eines überarbeiteten Personalvertretungsgesetzes am Dienstag im Landtag in Wiesbaden sagte. Außerdem sollen die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zwischen Dienststelle, Personalrat und Beschäftigten ausgebaut werden. Die nächsten Personalratswahlen stehen im Mai 2024 an.