Ministerpräsident Rhein und Justizminister Poseck (beide CDU) haben an die Bundesregierung appelliert, das Speichern von IP-Adressen bei Verdacht schwerer Straftaten möglich zu machen.

Er denke an einen Zeitraum von etwa 30 Tagen, sagte Rhein am Mittwoch nach einem Besuch bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass es nicht nur notwendig sei, bei schwerster Kriminalität IP-Adressen zu speichern, sondern dass dies auch zulässig sei.