Überwachungsvideo aus Idstein zeigt mutmaßliche Polizeigewalt: Drei Menschen in Polizeiuniformen knien auf einer Person, die auf dem Boden liegt. Ein Vierter steht daneben.

Innenminister Beuth hat im Landtag den gewaltsamen Polizeieinsatz gegen einen Kampfsportler in Idstein als notwendig verteidigt. Dass die Videoaufzeichnungen von dem Vorfall gelöscht wurden, ist laut Polizei ein "ärgerlicher Fehler".

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Innenausschuss zu Polizeivorfall in Idstein

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Beim Versuch, einen damals 38 Jahre alten Kampfsportler in Idstein (Rheingau-Taunus) aus der Wache zu drängen, habe dieser heftige Gegenwehr geleistet, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag bei der Debatte um den Einsatz im Innenausschuss des Landtags.

Erst vor der Wache habe er mit Hilfe eines sogenannten Schockschlags gegen die Schläfe ruhig gestellt werden können. Der Kampfsportler sei unter anderem wegen Betäubungsdelikten aktenkundig und habe die Polizeikräfte bedroht und beleidigt. Schockschläge sind nicht verboten und werden von der Polizei eingesetzt, um Widerstände zu brechen.

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Schläge des Polizisten in Idstein

Drei Menschen in Polizeiuniformen knien auf einer Person, die auf dem Boden liegt. Ein vierter steht daneben.
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Die strafrechtliche Bewertung des Polizeieinsatzes liege nun in den Händen der Staatsanwaltschaft, sagte Beuth. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte nach dem umstrittenen Einsatz im September 2020 gegen drei Beamte und eine Beamtin wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Der Kickboxer und zwei Polizisten seien bei dem Einsatz verletzt worden.

Ein Verfahren gegen einen Beamten läuft noch

Das Verfahren gegen zwei Beamte und die Beamtin ist laut Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt, gegen den dritten Beamten läuft es noch. Gegen den Kickboxer wurde nach Angaben der Polizei ein Strafverfahren unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Er war damals auf der Polizeiwache in Idstein erschienen, weil sein Vater dort nach einem Unfall eine Blutprobe für einen Alkoholtest abgeben sollte.

Nach den Worten von Beuth habe der Mann Beschwerde dagegen eingelegt, dass das Ermittlungsverfahren gegen drei Polizisten eingestellt wurde. Über die Beschwerde müsse noch entschieden werden.

Panne mit Videoauszeichnung

Bei den Ermittlungen zu dem Vorfall hatte es eine Panne mit Videoaufzeichnungen gegeben, die den Einsatz vor der Polizeistation zeigen. Die Aufzeichnungen wurden nicht rechtzeitig gesichert. Es dauerte mehr als zwei Jahre, bis die Bilder von zwei Überwachungskameras wiederhergestellt waren.

Dies sei ein "ärgerlicher Fehler" gewesen, sagte der Polizeipräsident des Präsidiums Westhessen, Felix Paschek, im Innenausschuss. Es lägen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass etwas vertuscht werden sollte.

Paschek: Schockschlag erlaubt

Der Polizeipräsident nahm die Beamten in Schutz. "Der Betroffene hat sich offenkundig der polizeilichen Maßnahme widersetzt", sagte Paschek. Alle beteiligten Beamten und die Beamtin hätten bereits in ihren ersten Einlassungen den ausgeführten Schlag zu Protokoll gegeben. Grundsätzlich könne ein Schockschlag während einer Auseinandersetzung dazu dienen, dass der Betroffene aufhört, sich gegen die Maßnahmen zu sperren, so dass er gefesselt werden kann.

Paschek betonte zudem, dass die Polizei Träger des staatlichen Gewaltmonopols sei. Die Beamten seien zur Durchsetzung ihres Handelns zur Anwendung von körperlichen Zwangsmaßnahmen berechtigt. Die Gewaltanwendung sei im polizeilichen Alltag leider auch immer wieder nötig.

SPD: Weitere Ermittlungen nötig

Die SPD-Fraktion hatte mit einem dringlichen Berichtsantrag die Vorwürfe wegen möglicher Polizeigewalt auf die Tagesordnung gesetzt. Es gebe nun mehr Klarheit, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann. Dennoch: "Der Vorfall in Idstein bedarf weiterer Ermittlungen, und wir werden uns um Aufklärung bemühen."

Die Vorsitzende der Linksfraktion, Elisabeth Kula, kritisierte, dass sich zwar mehrere Polizisten direkt nach dem Vorfall das Überwachungsvideo angeschaut, jedoch dieses Beweismaterial nicht gesichert hätten. Das stelle ein kollektives Versagen der beteiligten Beamtinnen und Beamten dar.

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