Trotz Niederlage vor DFB-Sportgericht Darmstadt 98 kämpft weiter gegen Pyro-Strafen

Die Lilien fordern eine Reform des Strafenkatalogs für Pyrotechnik. Mit einem Einspruch beim DFB-Sportgericht sind die Südhessen nun gescheitert, allerdings wollen sie nicht aufgeben.

Die Lilien-Fans zünden Pyro beim Spiel in Stuttgart.
Die Lilien-Fans zünden Pyro beim Spiel in Stuttgart. Bild © Imago Images
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Guten Mutes: Der Darmstädter Trainer Torsten Lieberknecht.
Guten Mutes: Der Darmstädter Trainer Torsten Lieberknecht. Bild © hr
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Der SV Darmstadt 98 will eine neue Grundsatzdebatte bei Strafen für Pyrotechnik anstoßen, ist aber erst einmal mit einem Einspruch vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Das Gremium entschied in einer mündlichen Verhandlung, dass die Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bestehen bleibt. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund am Freitag in Frankfurt mit.

Vor und während des Spiels beim VfB Stuttgart am 23. September 2023 hatten Lilien-Fans insgesamt mindestens 43 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In einem Einzelrichterurteil sprach der Verband zunächst die Geldstrafe aus, gegen die sich Darmstadt wehrte. Die Südhessen fordern eine Reform des Strafenkatalogs bei Pyro-Vergehen, die es längst an jedem Spieltag in verschiedenen Stadien gibt. Der Katalog sei "in seiner jetzigen Form nicht zielführend", hieß es vonseiten des SVD in einer ausführlichen Stellungnahme beim Einspruch.

Lilien legen Berufung ein

Das Sportgericht unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Oberholz bestätigte nun das am 14. Februar ergangene Urteil. Der Verein könne von der verhängten Geldstrafe bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Der Verein gab an, "fristwahrend Berufung" eingelegt zu haben - für den abgewiesenen Einspruch sowie ein neues Urteil, nachdem die Lilien 2.000 Euro Strafe für unbefugte Personen im Innenraum bei der Partie gegen Leipzig im Oktober 2023 zahlen sollen. "Ob und in welcher Form diese Berufungsverfahren durchgeführt werden, wird von der Bewertung der Urteilsbegründungen abhängig gemacht werden, diese wird erst in den nächsten Tagen erwartet", so die Lilien in ihrer Meldung.

Quelle: hessenschau.de, dpa