Eine Frau im Wetteraukreis darf aus Tierschutzgründen maximal vier Hunde oder Katzen halten.

Die von der Kreisverwaltung ausgesprochene Haltungsbeschränkung sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Donnerstag mit. Die Frau habe "die Grundbedürfnisse der von ihr gehaltenen Tiere wiederholt und grob vernachlässigt und den Tieren erhebliche und länger anhaltende Leiden zugefügt". In ihrem Haus im Wetteraukreis hatte die im vergangenen Herbst fast 30 Hunde und Katzen gehalten. Laut Kreis war sie mit den Tieren "völlig überfordert".