Wer im vergangenen Jahr privat mit Öl, Flüssiggas oder Holzpellets geheizt hat, kann ab dem 4. Mai finanzielle Hilfe beantragen.

Sie kommt für Haushalte infrage, deren Energiekosten sich 2022 mindestens verdoppelt hatten, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Preis des Vorjahres lagen, maximal 2.000 Euro. Dabei wird als Vorjahrespreis ein Referenzwert angenommen, der für Heizöl bei 71 Cent je Liter inklusive Mehrwertsteuer liegt.