Immer weniger Urteilsverfahren vor Arbeitsgerichten
An Arbeitsgerichten in Hessen sind im vergangenen Jahr 44 Prozent weniger Urteilsverfahren abgeschlossen worden als noch vor zehn Jahren.
Im Vergleich zu 2004 ist die Zahl sogar um 61,7 Prozent gesunken, teilte das Statistische Landesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit.
Urteilsverfahren sind arbeitsrechtliche Streitfälle, beispielsweise zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 2024 wurden davon 27.114 abgeschlossen.
Verfahren enden häufig mit Vergleich
Ein Großteil hiervon hatte nur einen Gegenstand, am häufigsten ging es um Kündigungen. In fast zwölf Prozent der Fälle handelte es sich um Sozialkassenverfahren.
Die Mehrheit der Verfahren endete 2024 mit einem Vergleich - in vielen Fällen wurde die Klage auch zurückgenommen.