Mordfall Walter Lübcke Lübcke-Ausschuss will verurteilten Mörder befragen
Der Untersuchungsausschuss zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will am 4. November den verurteilten Täter Stephan Ernst befragen. Die Vernehmung findet nicht nur aus Sicherheitsgründen im Wiesbadener Landgericht statt.
Die öffentliche Vernehmung von Stephan Ernst werde im Landgericht Wiesbaden stattfinden, teilte der Hessische Landtag am Montag mit. "Der Mörder des ehemaligen Landtagsabgeordneten Dr. Walter Lübcke soll nicht an dessen langjähriger Wirkungsstätte auftreten", erklärte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Christian Heinz (CDU). Weiterer Grund für die Befragung in einem Gerichtsgebäude sei aber auch die sichere Unterbringung des Zeugen.
Ebenfalls am 4. November sollen als Zeugen ein ehemaliger Angehöriger der rechtsextremen Szene in Kassel sowie eine Mitarbeiterin des polizeilichen Staatsschutzes Nordhessen befragt werden. Dies soll wie gewohnt in den Räumen des Landtags stattfinden. Der Landtagsuntersuchungsausschuss wurde 2020 eingerichtet. Die Abgeordneten gehen der Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall und möglichen Versäumnissen nach.