Streit zwischen Ärzten und Krankenkassen Patienten müssen Corona-Impfung vorerst selbst bezahlen

Mit dem Ende der Corona-Maßnahmen läuft auch die bundesweite Corona-Impfverordnung aus. Der Bund übernimmt dann keine Kosten mehr, die Krankenkassen müssen zahlen. Weil die sich aber noch nicht mit den Ärzten geeinigt haben, müssen jetzt Patienten in Vorkasse gehen.

Ärztin hält Spritze gegen Coronavirus
Ab Karsamstag übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Corona-Impfungen. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Am Karsamstag enden in Hessen alle Corona-Maßnahmen. Nirgendwo muss dann mehr Maske getragen werden, auch positiv Getestete können sich ohne Maske frei bewegen. Das bedeutet aber auch, dass Corona-Impfungen ab Samstag selbst gezahlt werden müssen – zumindest vorerst.

Denn mit Ablauf der Corona-Maßnahmen läuft auch die bundesweite Corona-Impfverordnung aus. Corona-Schutzimpfungen werden nicht mehr vom Bund gezahlt. Bislang konnten sich Ärzte und Krankenkassen in Hessen noch nicht auf eine Regelung zur weiteren Finanzierung einigen.

Keine Einigung zwischen Ärzten und Krankenkassen

"Wir bemühen uns seit einiger Zeit in Verhandlungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Hessen um einen Vertragsabschluss", teilte die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zuletzt mit. "Bislang leider ohne Erfolg." Die KVH rechnet auch nicht mit einer zeitnahen Einigung.

Wer sich ab dem 8. April also gegen Corona impfen lassen will, muss vorerst selbst in die Tasche greifen. Patienten bleiben aber nicht auf den Kosten sitzen: Wer geimpft wurde, kann sich die Kosten für Impfstoff und Zubehör, wie etwa Spitzen und Kanülen, im Nachhinein von der Krankenkasse zurückholen.

Denn Impfungen in der Regelversorgung, und dazu gehören auch die Covid-19-Impfungen, müssen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dass Kassen und KVH bislang keine Einigung erzielen konnten, bedeutet nur, dass beide Seiten noch keinen Weg gefunden haben, direkt miteinander abzurechnen. Auch zwischen den Apotheken und den Krankenkassen gibt es bisher keine Einigung über künftige Vergütung der Impfung.

Verschiedene Vorstellungen über Honorar

Hintergrund des Streits sind die unterschiedlichen Vorstellungen über die Honorare. Zuletzt zahlte der Bund den niedergelassenen Ärzten 28 Euro pro Impfung, an Wochenenden sogar 36 Euro. Darin waren die Kosten für den Impfstoff noch gar nicht enthalten. Dieses Honorar müssen Ärzte und Krankenkassen aber nun neu verhandeln, dabei liegen die Vorstellungen offenbar weit auseinander.

In mehreren Bundesländern ist es bereits zu einer Einigung gekommen, etwa in Bayern und Schleswig-Holstein. In Hessen sind die Fronten aber weiterhin verhärtet.

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Sendung: hr-iNFO, 06.04.2023, 16 Uhr

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Quelle: hessenschau,de/Julian Moering