Weil er zwischen 2016 und 2018 von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) rund 34.000 Euro ohne Gegenleistung kassiert hat, ist ein AWO-Angestellter vom Amtsgericht in Frankfurt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Ein Strafbefehl blieb am Montag bestehen, nachdem der 50-Jährige nicht zur Verhandlung erschienen war. Das bezogene Geld muss er zurückzahlen.