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Lebenslange Haft nach Mord an Ex-Freundin

Ermittler vor dem Haus im Darmstädter Johannesviertel, in dem die 30-Jährige gefunden wurde.

Wegen Mordes an seiner ehemaligen Partnerin hat das Landgericht Darmstadt einen 25-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Studentin hatte sich kurz vor der Tat von dem Mann getrennt.

Das Darmstädter Landgericht hat am Freitag einen 25 Jahre alten Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Diese Feststellung macht eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu unmöglich. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert, ohne ein Strafmaß zu nennen.

Der 25-jährige Angeklagte hatte zugegeben, seine 30 Jahre alte Ex-Freundin am 24. November 2022 in der ehemals gemeinsamen Darmstädter Wohnung mit einem Kochmesser erstochen zu haben. Die Rechtsmedizin hatte bei der Verstorbenen insgesamt 45 Stich- und Schnittverletzungen festgestellt.

Niedrige Beweggründe und Heimtücke

"Der Angeklagte ist ein Mann, der es nicht zulässt, dass Frauen, die er dominiert und isoliert, ihn verlassen", erklärte der Vorsitzende Richter die niederen Beweggründe. Die Getötete hatte die Beziehung beendet, weil der Angeklagte ihr ins Gesicht geschlagen hatte.

Das Gericht sah Heimtücke darin, dass der Angeklagte die Situation am Tattag so gestaltete, dass er die Studentin töten konnte. Die Frau hatte angekündigt, ihren Autoschlüssel aus der Wohnung zu holen.

Der 25-Jährige habe sich daraufhin krankgemeldet und seiner Ex-Freundin geschrieben, dass er an diesem Tag eine Lkw-Tour habe und der Schlüssel im Schreibtisch liege. Später zeigten die Geodaten seines Handys jedoch, dass er sich stets in der Wohnung aufhielt.

Ex-Freundin mit 45 Messerstichen getötet

Die Studentin glaubte ihrem Ex-Freund offenbar und betrat die Wohnung mit ihrem Schlüssel. Der 25-Jährige habe sich in der Wohnung versteckt und die Studentin mit einem Messer mit einer 20 Zentimeter lange Klinge angegriffen und 45 Mal "mit voller Wucht" auf Oberkörper und Kopf eingestochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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