Angeklagter Florian H. bei Untreue-Prozess in Fulda

Hat der frühere Kalbacher Bürgermeister einen dementen Rentner um 34.000 Euro betrogen? Ein Gericht sah das als erwiesen an und verurteilte ihn dafür. Dagegen wehrt sich der Ex-Bürgermeister nun. Zum Start des Berufungsprozesses nahm er zu den Vorwürfen Stellung.

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Berufungsprozess wegen veruntreuten Geldes von dementem Rentner

Landgericht Fulda
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In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Fulda hat der ehemalige Bürgermeister von Kalbach (Fulda) am Mittwoch bestritten, einen gesundheitlich angeschlagenen und mittlerweile verstorbenen Rentner um viel Geld gebracht zu haben. Wegen dieses Vorwurfs war er vom Amtsgericht Fulda zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem sollte er die veruntreute Summe von 34.000 Euro zurückerstatten.

Die Staatsanwaltschaft sprach vom Tatbestand der gewerbsmäßigen Untreue: Der Angeklagte habe sich offenbar eine fortlaufende Einnahmequelle bei dem demenzkranken Rentner verschafft. Gegen dieses Urteil aus dem Februar ging der Angeklagte Florian H. vor und legte Rechtsmittel ein.

Angeklagter war sechs Jahre Bürgermeister in Kalbach

Florian H. war zwischen 2014 und 2020 sechs Jahre lang parteiloser Bürgermeister von Kalbach und genießt daher gewisse Bekanntheit in Osthessen. Ende Oktober 2020 hörte er auf, offiziell aus gesundheitlichen Gründen. Danach war er Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Gründau (Main-Kinzig). Im Spätsommer beendete er dort seine Tätigkeit, um sich beruflich neu zu orientieren, wie er der Fuldaer Zeitung sagte. Auf Facebook nahm Florian H. wiederholt Stellung zu den Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass H. während seiner Amtszeit als Bürgermeister als Bevollmächtigter des 90-jährigen Mannes dessen Vertrauen missbraucht und als Privatperson sein Geld veruntreut hat. Die beiden Männer kannten sich, weil der Angeklagte dem Senior zuvor in einer privaten Angelegenheit geholfen und so sein Vertrauen gewonnen hatte.

Bank schlug Alarm wegen verdächtiger Transaktionen

Der demenzkranke Rentner hatte im Januar 2020 insgesamt 40.000 Euro auf ein Konto gebucht, auf das auch der Angeklagte Zugriff hatte. Bis Juni 2020 habe der Angeklagte dann 34-mal Geld abgehoben - jeweils 1.000 Euro. Im März allein an 17 Tagen am Stück.

Dieses Vorgehen kam der Bank irgendwann merkwürdig vor, sie schlug Alarm. Florian H. wurde beschuldigt, das Geld für sich behalten zu haben, um sich zu bereichern.

Der Angeklagte ist sich aber keiner Schuld bewusst. Er sagte, er habe das Geld dem älteren Mann regelmäßig vorbeigebracht und in Plätzchentüten in seinem Altenheim abgegeben. Das Geld habe der 90-Jährige seiner Tochter nach Amerika schicken wollen. Bei der traf das Geld aber nicht ein. Zudem stellte sich nun vor Gericht heraus, dass sie selbst über eine Kontovollmacht verfügte und der umständliche Transfer gar nicht nötig war.

Über seinen Verhältnissen gelebt

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte damals hohe Ausgaben, hob aber kein Geld von der Bank ab. Nach Ansicht des urteilenden Amtsrichters hatte H. zusammen mit seiner Frau über seinen Verhältnis gelebt. Sie hätten jeden Monat ein Minus von rund 900 Euro gemacht.

Zudem: Wenn Florian H. dem Senior tatsächlich das Geld vorbeigebracht hatte, dann habe er seine Kontrollpflicht als Betreuer verletzt. Denn er hätte dem Demenzkranken nicht so viel Bargeld geben dürfen.

Von Demenz nichts bemerkt?

Florian H. sagte, er habe nicht erkannt, dass der 90-Jährige dement gewesen sei. Im Gegenteil: Er habe den alten Herrn als äußerst aktiv erlebt, der noch Auto fuhr und sehr belesen gewesen sei. Einzig dessen Erinnerungen hätten sich wiederholt.

Das ursprünglich für den 19. Oktober erwartete Urteil wird krankheitsbedingt auf den 25. Oktober verschoben.

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