Im Fall eines ehemaligen Pflegers, der einer demenzkranken Seniorin drei Goldringe vom Finger geklaut hat, ist das Urteil seit Montag rechtskräftig.

Das Landgericht Frankfurt hatte den 28-Jährigen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, sein Komplize erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.

Der Ex-Pfleger hatte sich einen Schlüssel für die Wohnung der 89-Jährigen nachmachen lassen. Im September 2020 drangen die Täter dort ein, fixierten die Frau und bestahlen sie. Anschließend ging der Komplize selbst zur Polizei und gestand die Tat.