Im Prozess um einen Mord ohne Leiche ist die lebenslange Haftstrafe gegen einen Angeklagten rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mannes gegen die Verurteilung in letzter Instanz als unbegründet zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Richter in Hanau hatten es als erwiesen angesehen, dass der Mann das Opfer in einem Werkstattgebäude in Hammersbach (Main-Kinzig) ermordet hat. Im Vorfeld habe es jahrelange Streitigkeiten unter anderem wegen Mietzahlungen gegeben. Der Verurteilte habe die Leiche an einem unbekannten Ort verborgen.