Partydroge Frankfurt verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige
Lachgas wird unter Jugendlichen immer häufiger konsumiert- trotz der bekannten gesundheitlichen Gefahren. Die Stadt Frankfurt hat den Verkauf nun verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 5.000 Euro.
Die Stadt Frankfurt untersagt künftig den Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Am Donnerstag stimmten die Stadtverordneten einer entsprechenden Verordnung zu.
Bis Ende 2027 ist es damit Kiosken und Automatenaufstellern in Frankfurt verboten, Lachgas an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Damit sollen gesundheitliche Gefahren, die der Konsum von Lachgas für Minderjährige mit sich bringt, verringert werden. Bei einem Verstoß gegen das Verkaufsverbot droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Frankfurt orientiert sich damit am sogenannten "Hamburger Modell", das sowohl den Verkauf als auch die kostenlose Weitergabe von Lachgas an Jugendliche verbietet. Erwachsene dürfen das Gas weiterhin kaufen.
Lachgas oder Distickstoffmonoxid (N2O) wird in der Lebensmittelindustrie als Treibgas bei Sprühsahne verwendet. In der Medizin kommt es als Narkosemittel zum Einsatz, beispielsweise beim Zahnarzt.
Beliebte Partydroge
Wegen seiner euphorisierenden Wirkung ist es bei Jugendlichen als Partydroge immer beliebter geworden. Laut der letzten Drogentrendstudie ist der Konsum von Lachgas in Frankfurt deutlich gestiegen: Während 2021 noch 13 Prozent der 15- bis 18-Jährigen angegeben hatten, schon einmal Lachgas probiert zu haben, waren es 2022 bereits 17 Prozent.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt allerdings vor Gefahren bis hin zu Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden. Wegen seiner industriellen Nutzung fällt Lachgas bislang weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz.