Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat Auflagen für eine Demonstration in Hofheim (Main-Taunus) als rechtswidrig beanstandet.

Das Bündnis "Main-Taunus - Deine Stimme gegen Rechts" hatte die von der Stadt gemachten Auflagen für eine Demo am 3. September 2022 nachträglich überprüfen lassen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Donnerstag bemängelte das Gericht unbestimmte Auflagen. Das gelte etwa für die Auflage, die Lautstärke so zu drosseln, dass sich niemand belästigt fühle.

Auch, dass fünf statt zwei Ordner gestellt werden mussten, sei nicht nachvollziehbar, da von der Demo keine besondere Gefahr ausging. Ein Sprecher des Bündnisses sprach von von einer "deutlichen juristischen Ohrfeige" für die Ordnungsbehörde. Das Urteil sei umso bedeutender, weil entsprechende Formulierungen in vielen Auflagenbescheiden der Stadt verwendet würden.