Ein Grundstückseigentümer, der seiner Verpflichtung zum Rückschnitt überhängender Äste nicht nachgekommen ist, muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen nicht mit einer Ersatzzwangshaft rechnen.

Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde ein entsprechender Antrag einer Gemeinde im Vogelsbergkreis abgelehnt. Die Gemeinde hatte Zwangsgelder angesetzt und die Äste schließlich selbst gekürzt. Der Mann beglich die Summe von mehr als 2.000 Euro nicht, weshalb die Gemeinde die Zwangshaft beantragte.