Ein Kind darf nicht im Heim untergebracht werden, weil es keinen Kontakt zum Vater will und die Mutter es zum Kontaktabbruch mit dem Vater drängt.

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt beschlossen, wie es am Montag bekanntgab. Es ging um ein Mädchen, das im Haushalt der Mutter aufgewachsen war und den Kontakt zum Vater verweigerte. Er beantragte die Fürsorge. Da es nicht möglich schien, sie ihm zu übertragen, hatte ein Gericht das Kind in einem Eilverfahren in ein Kinderheim gegeben. Dies stelle eine nicht zu vertretende Grundrechtsverletzung dar, hieß es nun.