Jahresbilanz 2023 Corona-Klagen machen Sozialgerichten weiter Arbeit

Klagen wegen echter oder vermeintlicher Impfschäden beschäftigen nach wie vor die hessischen Sozialgerichte. Insgesamt jedoch geht die Zahl der Verfahren dort zurück.

Impfung
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An den hessischen Sozialgerichten sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bislang 918 Anträge auf Entschädigung wegen Impfschäden eingegangen. Die Chance, eine solche auch zu bekommen, sind aber eher gering.

666 Anträge seien abgelehnt worden, sagte die Sprecherin des Landessozialgerichts, Jutta Mauer, am Donnerstag bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Sozialgerichtsbarkeit in Darmstadt. Erst 34 Anträge seien bislang anerkannt worden, andere Verfahren liefen noch. 

Nur wenige Anerkennungen bei Corona-Klagen

Bei den Corona-Fällen vor den Sozialgerichten geht es nicht um Klagen gegen Impfstoffhersteller. Sie richten sich gegen den Staat wegen Impfempfehlungen.

Die Pandemie habe auch auf andere Rechtsfelder Auswirkungen gehabt, wie zum Beispiel beim Kurzarbeitergeld, beim Unfallversicherungsrecht oder als Anerkennung einer Berufskrankheit, sagte der neue Präsident des hessischen Landessozialgerichts, Wilhelm Wolf.

Wer wegen einer Corona-Impfung aus seiner Sicht schwer und langfristig erkrankt ist, kann einen Antrag auf Entschädigung stellen. Anerkannt werden aber überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom - eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann.

Mittelfristig wieder steigende Zahlen erwartet

"Die hessischen Sozialgerichte haben im vergangenen Jahr 19.130 Verfahren erledigt", heißt es in der Bilanz des Landessozialgerichts. Das übertreffe deutlich die Zahl der eingegangenen Fälle. Der Bestand anhängiger Verfahren habe Ende vergangenen Jahres bei 27.120 gelegen, im Jahr zuvor waren es noch 29.061. Insgesamt habe die Zahl der eingehenden Verfahren weiter abgenommen.

Nach Aussage von Wolf könnte die Zahl der Fälle mittelfristig wegen der Sozialgesetzgebung wieder steigen. Als Beispiele nannte er die Kindergrundsicherung, Asylbewerberleistungen, Bürgergeld oder Bestimmungen zur Altersversorgung.

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Sozialgerichtsbarkeit

In Hessen gibt es sieben Sozialgerichte: in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Kassel, Gießen, Wiesbaden und Marburg. Hinzu kommt das Landessozialgericht in Darmstadt.

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Sendung: hr-iNFO, 16.05.2024, 14.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe