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Feuerwehrmann der dreifachen Brandstiftung schuldig

Feuerwehrjacke mit Aufschrift

Wegen Brandstiftung ist ein 19 Jahre alter Feuerwehrmann aus Nordhessen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er habe die Brände selbst gelegt, um sie zu löschen und seine Teamfähigkeit zu beweisen, gestand er vor Gericht.

Das Amtsgericht Kassel hat am Mittwoch einen jungen Feuerwehrmann aus Nordhessen für schuldig befunden, selbst drei Brände gelegt zu haben, um sich anschließend an den Löscharbeiten beteiligen zu können. Die Richter setzten die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre auf Bewährung aus.

Der 19-Jährige wird während dieser Zeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Sollte er innerhalb der zwei Jahre gegen Bewährungsauflagen verstoßen, kann das Gericht in einem neuen Verfahren eine Jugendstrafe verhängen.

Drei Brände und 17.000 Euro Schaden

Das Gericht habe nicht mit Sicherheit feststellen können, ob in den Straftaten des Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich sei, erklärte der Vorsitzende Richter.

Zuvor hatte der Angeklagte eingeräumt, im Oktober und November 2022 ein Bücherhaus, eine Schutzhütte sowie einen Stapel Holzstämme angezündet zu haben. Den dabei entstandenen Gesamtschaden bezifferte die Anklage auf rund 17.000 Euro.

19-Jähriger wechselte die Feuerwehr

Der 19-Jährige erklärte, er habe aufgrund eines Wohnortwechsels auch die Freiwillige Feuerwehr gewechselt und Sorge gehabt, in der neuen Gruppe keinen Anschluss zu finden. Er habe die Brände deshalb selbst gelegt, um sie später zu löschen und seine Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Bei seiner vorherigen Feuerwehr sei er sehr engagiert und in der Einsatzabteilung sowie der Jugendfeuerwehr aktiv gewesen. Das sei ihm - auch vor dem Hintergrund familiärer Probleme - immer eine große Stütze gewesen. "Das ist durch den Wechsel weggebrochen", schilderte er.

Angeklagter stand unter Alkoholeinfluss

Bei den Taten habe er unter Alkoholeinfluss gestanden, erläuterte der 19-Jährige und berichtete von einem früheren Alkoholproblem sowie einem Entzug. Der Wechsel des Wohnortes und der Arbeitsstelle sowie der Stress allgemein hätten dazu geführt, dass er ab und an wieder getrunken habe. "Das ist mir alles zu viel geworden." Er sei bei den Brandstiftungen angeheitert und gedankenlos gewesen.

Der Angeklagte sagte, er habe bei jeder Tat sichergestellt, dass sich weder Menschen noch Wohnhäuser in der Nähe des Brandortes befunden hätten. Er wisse, dass seine Taten falsch gewesen seien, er mit ihnen großen Sachschaden verursacht und der Feuerwehr geschadet habe.

Richter: "Kein Feuerteufel"

"Ein Feuerteufel sind Sie nicht", sagte der Vorsitzende Richter. Im Gegenteil habe der Angeklagte bislang großes soziales Engagement gezeigt und sei beliebt. "Sie können die Anerkennung erfahren, die Sie brauchen. Dazu müssen Sie nicht so etwas tun", sagte er an den 19-Jährigen gewandt. Er hoffe, dieser bleibe weiter stabil und arbeite die Probleme auf, die er mit sich herumtrage.

Da der Angeklagte die Taten als Heranwachsender begangen hatte, wurde der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Sowohl die Staatsanwaltschaft Kassel als auch die Verteidigung hatten auf eine einjährige Jugendstrafe zur Bewährung plädiert.

Beide Seiten erklärten später, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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