Einstweilige Verfügung des LG Frankfurt Reichelt-Blog darf trans Frau nicht als Mann bezeichnen
In einem Artikel auf dem Blog des Ex-Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt war eine trans Frau als Mann bezeichnet worden. Das Landgericht Frankfurt hat dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Für den Anwalt der Betroffenen hat die Entscheidung Signalwirkung.
Das Landgericht Frankfurt hat untersagt, dass die trans Frau Janka Kluge in einem Blogartikel des Medienunternehmens von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt als Mann bezeichnet wird. Dies bestätigte das Gericht auf Anfrage.
Kluge hatte sich gegen einen Artikel vom 3. Februar auf Pleiteticker.de der Autorin Judith Sevinç Basad gewehrt. In dem Text war sie zunächst als "biologischer Mann", später nur noch als "Mann" bezeichnet worden.
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt gab Kluge mit einer einstweiligen Verfügung vom 17. März Recht und entschied gegen das von Reichelt geleitete Unternehmen Rome Medien GmbH, zu dem der Blog gehört. Reichelt betreibt seit seiner Entlassung bei der Bild neben dem Pleiteticker-Blog einen Youtube-Kanal, der als rechtspopulistisch gilt.
Anwalt: "Entscheidung mit Signalwirkung"
"Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden", teilte Kluges Anwalt Jasper Prigge mit. Zwar habe das Landgericht in einem Einzelfall entschieden, dennoch habe die Entscheidung eine Signalwirkung. Laut Prigge handelt es sich um den ersten Beschluss dieser Art zum Misgendern einer trans Frau. Dies wollte das Landgericht Frankfurt nicht bestätigen.
"Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben", sagte Prigge. Im Verfahren habe er darauf hingeweisen, dass die negativen Auswirkungen des Misgenderns auf Betroffene durch verschiedene Studien belegt worden seien.
Der Beschluss des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, das Medienunternehmen kann noch Widerspruch einlegen.