Weil er einen Mann auf das Gleisbett des Frankfurter Hauptbahnhofs gestoßen hat, ist ein 30-Jähriger zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Frankfurt wertete den Vorfall vom März vergangenen Jahres am Dienstag als gefährliche Körperverletzung, weil kein Tötungsvorsatz bestanden habe. Die beiden Männer hatten sich über ein abhanden gekommenes Mobiltelefon gestritten. In das Urteil floss auch ein weiterer Vorfall mit ein, bei dem der Angeklagte seinen Kontrahenten mit einem Messer schwer verletzt hatte.