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Urteil gegen zwei Männer nach Messerangriff

Wartende Fahrgäste vor losfahrender U-Bahn an der Station Konstablerwache.

Nach einer Messerattacke in einer Frankfurter S-Bahn-Station sind zwei 20-Jährige zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Opfer hatte nach dem Angriff nur durch eine Notoperation überlebt.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Mittwoch einen der beiden 20 Jahre alten Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, der gleichaltrige Mitangeklagte muss zwei Jahre ins Gefängnis.

Im Januar dieses Jahres war eine Auseinandersetzung der beiden Angeklagten mit einem weiteren U-Bahn Fahrgast eskaliert: Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft hatten die Männer die Mitfahrenden bespuckt und beleidigt. Als sie auf einer Treppe auch noch eine Trinkpackung zum Platzen brachten, stellte das spätere Opfer sie zur Rede.

Notoperation wegen lebensgefährlicher Verletzungen

Einer der Männer zückte ein Messer und stach es dem 35-Jährigen in den Rücken. Lebensgefährliche Verletzungen an Arterie und Lunge machten eine Notoperation nötig.

Dennoch wurden die Angeklagten nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie seien vom Tötungsversuch rechtzeitig zurückgetreten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Schwurgerichtskammer versagte dabei aber auch dem Mitangeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung - seine negative Sozialprognose spreche für einen Haftaufenthalt, so das Gericht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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