Nach Schuss auf Frankfurter Anwalt BGH bestätigt Haftstrafe gegen Stadtplanverlag-Erben Falk

Der einstige Börsenstar und Erbe des bekannten Stadtplan-Verlags Alexander Falk muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des 53-Jährigen gegen seine Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft.

Alexander Falk, Erbe des Stadtplan-Verlags, bei einem früheren Verfahren 2012 vor dem Landgericht Hamburg
Alexander Falk, Erbe des Stadtplan-Verlags, bei einem früheren Verfahren 2012 vor dem Landgericht Hamburg. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Mehr als zwölf Jahre nach Schüssen auf einen Rechtsanwalt in Frankfurt ist die Verurteilung des Verlagserben Alexander Falk wegen Anstiftung zu der Tat rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf am Mittwoch die Revision. Falk muss damit ins Gefängnis.

Schuss auf Frankfurter Anwalt beauftragt

Nach Überzeugung des Frankfurter Landgerichts hatte Alexander Falk Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu mit einem Angriff auf einen Frankfurter Rechtsanwalt beauftragt. Dem Mann war im Februar 2010 in Frankfurt in den Oberschenkel geschossen worden, er wurde dabei schwer verletzt. Das Landgericht verurteilte Falk im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft.

Mit der BGH-Entscheidung ist das Urteil gegen ihn nun rechtskräftig. Falks Verteidigung hatte Revision beim BGH in Karlsruhe eingelegt, um das Urteil auf Rechtsfehler prüfen zu lassen.

22 Monate bereits abgesessen

Falk ist seit dem Urteil von 2020 auf freiem Fuß, weil nach Ansicht der Richter weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr bestand. Zuvor hatte er bereits 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Zeit wird auf die viereinhalb Jahre Haftstrafe angerechnet. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerweise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind - das wären 36 Monate.

Aus Wut, Rache und verletzter Ehre

Der Anwalt, der Opfer des Anschlags wurde, hatte eine Millionenklage gegen den Erben des bekannten Stadtplan-Verlags vorbereitet. Falk habe sich von dem Wirtschaftsanwalt und seinen Kollegen "gehasst und verfolgt gefühlt", hatten die Richter des Landgerichts in der Urteilsbegründung am Ende eines spektakulären Prozesses erklärt. Nur er habe ein Motiv gehabt. Er soll den Schuss auf den Mann aus Wut, Rache und verletzter Ehre in Auftrag gegeben haben.

Falk hatte im Prozess zwar eingeräumt, seine mutmaßlichen Komplizen mit einem Datendiebstahl bei dem Juristen beauftragt zu haben, aber einen Anschlag habe er nicht in Auftrag gegeben. Er hatte einen Freispruch gefordert.

Schon einmal in Haft wegen versuchten Betrugs

Der einstige Multimillionär war bereits 2008 wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In diesem Zusammenhang arbeitete der angeschossene Anwalt an einer Schadenersatzklage in Millionenhöhe gegen ihn.

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Sendung: hr-iNFO, 23.11.2022, 16 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Meliha Verderber, Heike Borufka, AFP, dpa/lhe