Wegen nötiger Nachermittlungen ist der Prozess gegen eine Führungskraft der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) am Montag zunächst verschoben worden.

Die Akten gingen an die Anklagebehörde zurück, nachdem die Aus sage der Angeklagten neue Erkenntnisse gebracht habe, hieß es am Montag. Die 40-Jährige per Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden, hatte dagegen jedoch Einspruch eingelegt.